Beitragsordnung

§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und Umlagen.
Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitragsklasse / Mitgliedsform / Beitragshöhe pro Jahr:
normale Mitgliedschaft incl. des Doppelscheinwerfer 60 €.

Für Mitglieder, die das Magazin “Der Doppelscheinwerfer” bereits aufgrund einer Mitgliedschaft in:
BMW 3er-Club (E21/E30) e.V.
BMW 5er E12 und E28 IG
BMW 6er-Club (E24) e.V.
B
MW 7er E23 Club
beziehen, besteht die Möglichkeit einer Verringerung des Mitgliedsbeitrags um das Bezugsentgelt des Magazins.

Für Mitglieder in Deutschland ermäßigt sich der Beitrag auf 30,00 €.

Ehrenmitgliedschaft: Kostenfrei auf Beschluss des Vorstandes

§ 4 Einzugsverfahren

Der Mitgliedsbeitrag wird durch SEPA Lastschriftmandat zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
Durch die Umstellung auf das SEPA Lastschrift Mandat, werden ab dem 01.02.2014 auch die Mitgliedsbeiträge derAuslandsmitglieder per SEPA Lastschriftmandat eingezogen.
Auslandsmitglied haben aber weiterhin die Möglichkeit der Überweisung oder Zahlung via Paypal.
Bei Rückbuchung fallen Bankgebühren an. Diese sind vom Mitglied zu zahlen.

Ab einem Beitritt nach dem 30.06. des laufenden Jahres verringert sich der Mitgliedsbeitrag um 50%. Ab dem Folgejahr ist der volle Beitrag zu leisten.

§ 5 Mahnverfahren / Mahngebühren

Mitglieder, die bis zum Fälligkeitstermin mit der Beitragszahlung im Rückstand sind, werden zunächst schriftlich per Email erinnert.
Die erste Mahnung erfolgt 4 Wochen später. Zur Kostendeckung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € erhoben.
Kommt das Mitglied nach weiteren 2 Wochen nicht seiner Zahlungsverpflichtung nach, erfolgt der Ausschluss aus dem Verein (gemäß § 6 der Vereinssatzung).
Das Mitglied hat auch bei Ausschluss aus dem Verein die rückständige Beitragsschuld zu bezahlen.
Der Verein (Vorstand) behält sich in diesen Fällen vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten bzw. die Einleitung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht zu beantragen. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Beitragsschuldners.

§ 6 Vereinskonto

Bank Volksbank EG Pattensen
IBAN DE69251933310016722300
BIC GENODEF1PAT
Gläubiger ID: DE81ZZZ00000726399
Mandatsrefezenz = Mitgliedsnummer

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 7 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur per Briefpost bis zum 30.11. des Jahres zum Jahresende möglich.
Das Datum des Posteingangs zählt!

Stand xx.xx.20xx